HUGO BOSS AG, Metzingen, Wertpapier-Kenn-Nummer A1PHFF, Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer DE000A1PHFF7
Vorstand und Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG erklären hiermit gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass seit der Entsprechenserklärung vom Februar 2023 den Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 – („DCGK 2022“) mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
- Die Berichterstattung im Lagebericht bzw. im Konzernlagebericht der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2022 orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 289 Abs. 4 bzw. des § 315 Abs. 4 HGB und enthält ausführliche Angaben zum internen Kontrollsystem und zum Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung unklaren – und über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden – Anforderungen des DCGK 2022 zur Angemessenheit und Wirksamkeit hat die HUGO BOSS AG im Februar 2023 vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung A.5 des DCGK 2022 erklärt. Für den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gilt diese Abweichung weiterhin. Im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2023 wird der Empfehlung A.5 des DCGK 2022 entsprochen werden.
- Abweichend von der Empfehlung in G.11 Satz 2 des DCKG 2022 sehen die aktuell bestehenden Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands zum Teil keine Möglichkeit vor, eine variable Vergütung in begründeten Fällen einzubehalten oder zurückzufordern. Das von der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem sieht eine solche Rückforderungs- bzw. Einbehaltungsmöglichkeit vor. Die entsprechende Anpassung der Anstellungsverträge soll spätestens im Rahmen der Verlängerung eines bestehenden Vertrags bzw. bei einer Neubestellung vorgenommen werden, so dass der Empfehlung ab diesem Zeitpunkt entsprochen wird.
Metzingen, Dezember 2023