Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand wurden die Anforderungen des Aktien gesetzes, insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), sowie die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 berücksichtigt. Das Vergütungs system ist ein zentraler Bestandteil des Governance-Rahmens des Konzerns und soll eine nachhaltige Unternehmens entwicklung fördern, die erfolgreiche Umsetzung der Konzernstrategie unterstützen und zu langfristig profitablem Wachstum von HUGO BOSS beitragen. Daher ist die Vergütung des Vorstands an die kurz- und langfristige Entwicklung des Unternehmens gekoppelt.
Folglich setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die Zielgesamtvergütung besteht aus einer Festvergütung, Nebenleistungen, Versorgungszusagen, dem Zielbetrag des Short Term Incentive (STI) sowie dem Zielbetrag des Long Term Incentive (LTI). Somit beinhaltet es überwiegend erfolgsabhängige Vergütungselemente, mit dem Ziel, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken. Der LTI mit einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren macht einen höheren Anteil an der Zielgesamtvergütung aus als der STI, wobei das Verhältnis etwa 60:40 beträgt. Diese Gewichtung soll sicherstellen, dass die Vergütungsstruktur insgesamt auf eine nachhaltige und erfolgreiche langfristige Geschäftsentwicklung ausgerichtet ist.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2025.
Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem Vergütungssystem entspricht, das von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen und von der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 unverändert bestätigt wurde.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet ausschließlich fixe Bestandteile. Dabei setzt sich die Vergütung aus zwei Komponenten zusammen: einer Festvergütung, abhängig von der Position des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, sowie einer zusätzlichen Vergütung für die jeweilige Ausschusstätigkeit. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Vorgaben des DCGK.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2025.
TOP 6 der Hauptversammlungseinladung 2026
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TOP 6 der Hauptversammlungseinladung 2021
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